Die Klage wird abgewiesen.
2.Dem Kläger werden die Kosten des Rechtsstreits auferlegt.
Der Kläger (Kl.) erzielte in den Streitjahren (2012 und 2013) als Rechtsanwalt Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Für 2012 wurde er zusammen mit seiner Ehefrau zur Einkommensteuer (ESt) veranlagt.
Der Kl. schloss mit dem X. Lebensversicherungsverein a.G. zwei kapitalbildende Lebensversicherungen auf den Todes- und Erlebensfall, jeweils mit Unfall- und Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung. Im Einzelnen (Bl. 8 f. ESt):
Nr. | Versicherungsbeginn | Versicherungssumme Lebensversicherung | Ende der Laufzeit |
.....5 | 1. Aug. 1993 | ... € | 1. Aug. 2029 |
.....1 | 1. Juli 1993 | ... € | 1. Juli 2029 |
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