FG Sachsen - Urteil vom 11.06.2021
1 K 677/17
Normen:
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a);

Berücksichtigung der Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen i.R.d. Einkünfte aus selbständiger Arbeit eines Rechtsanwalts

FG Sachsen, Urteil vom 11.06.2021 - Aktenzeichen 1 K 677/17

DRsp Nr. 2022/8005

Berücksichtigung der Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen i.R.d. Einkünfte aus selbständiger Arbeit eines Rechtsanwalts

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Dem Kläger werden die Kosten des Rechtsstreits auferlegt.

Normenkette:

EStG § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a);

Tatbestand

Der Kläger (Kl.) erzielte in den Streitjahren (2012 und 2013) als Rechtsanwalt Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Für 2012 wurde er zusammen mit seiner Ehefrau zur Einkommensteuer (ESt) veranlagt.

Der Kl. schloss mit dem X. Lebensversicherungsverein a.G. zwei kapitalbildende Lebensversicherungen auf den Todes- und Erlebensfall, jeweils mit Unfall- und Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung. Im Einzelnen (Bl. 8 f. ESt):

Nr. Versicherungsbeginn Versicherungssumme Lebensversicherung Ende der Laufzeit
.....5 1. Aug. 1993 ... € 1. Aug. 2029
.....1 1. Juli 1993 ... € 1. Juli 2029