Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 01.09.2017 -
Die Sache wird an das Niedersächsische Finanzgericht zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.
I.
Der Kläger und Revisionskläger (Kläger), ein gemeinnütziger Verein, war im Jahr 2005 (Streitjahr) Alleingesellschafter der gleichfalls gemeinnützigen gGmbH, die im Bereich der Gartengestaltung tätig war.
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