FG Brandenburg - Urteil vom 09.03.2006
6 K 2092/01
Normen:
EStG § 32 Abs. 4 S. 2 § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a, c ;
Fundstellen:
DB 2006, 2038
DStRE 2006, 1454
EFG 2006, 1257

Berücksichtigung der Einkommensteuer des volljährigen Kindes bei der kindergeldrechtlichen Einkünfte- und Bezügegrenze

FG Brandenburg, Urteil vom 09.03.2006 - Aktenzeichen 6 K 2092/01

DRsp Nr. 2006/20613

Berücksichtigung der Einkommensteuer des volljährigen Kindes bei der kindergeldrechtlichen Einkünfte- und Bezügegrenze

Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11.01.2005 - 2 BvR 167/02 - sind bei der Ermittlung der für das Kindergeld maßgeblichen Einkünfte und Bezüge des volljährigen Kindes nicht nur die Sozialversicherungsbeiträge abzuziehen, sondern auch die vom Kind gezahlte Einkommensteuer.

Normenkette:

EStG § 32 Abs. 4 S. 2 § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a, c ;

Tatbestand:

Die Klägerin ist Mutter ihrer im September 1979 geborenen Tochter A., die im Jahr 1999 die Schulausbildung beendete. Seit Juli 1999 war sie beim Arbeitsamt als noch nicht vermittelte Bewerberin für eine berufliche Ausbildungsstelle gemeldet. Zum August 1999 nahm sie eine Aushilfstätigkeit bei der X.. Warenhandelsgesellschaft auf. Im November 2000 begann sie ein Fernstudium für den Lehrgang Werbung und Verkauf bei der Fernakademie L..