BFH - Urteil vom 12.01.2011
II R 38/09
Normen:
EStG § 6 Abs. 2 S. 1; EStG § 7a; KStG § 8 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
FG Münster, vom 04.06.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 596/07

Berücksichtigung der Kosten von nach der Anschaffung an den Verkäufer zurückverleasten Decoderboxen bei der Ermittlung des Vermögenswertes einer GmbH

BFH, Urteil vom 12.01.2011 - Aktenzeichen II R 38/09

DRsp Nr. 2011/5148

Berücksichtigung der Kosten von nach der Anschaffung an den Verkäufer zurückverleasten Decoderboxen bei der Ermittlung des Vermögenswertes einer GmbH

NV: Eine von der Anordnung in R 99 Abs. 1 Satz 3 ErbStR 1999 abweichende Schätzung der Ertragsaussichten kann geboten sein, wenn nach den Verhältnissen des Stichtages offensichtlich ist, dass in Zukunft ein erheblich höherer Ertrag zu erwarten ist. Das FA durfte daher im Streitfall die Anschaffungskosten für "geringwertige Wirtschaftsgüter" wieder zum körperschaftsteuerlichen Einkommen hinzurechnen, weil durch das anschließende Zurückverleasen der Wirtschaftsgüter ein erheblicher Ertrag zu erwarten war.