FG Düsseldorf, vom 20.01.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 1699/14
Berücksichtigung des Verzichts auf die Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens als nachträgliche Anschaffungskosten einer Beteiligung
BFH, Urteil vom 11.04.2017 - Aktenzeichen IX R 4/16
DRsp Nr. 2017/11170
Berücksichtigung des Verzichts auf die Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens als nachträgliche Anschaffungskosten einer Beteiligung
1. NV: Der Verzicht des Gesellschafters auf seinen Rückzahlungsanspruch aus einem der Kapitalgesellschaft gewährten Darlehen kann nicht als nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung i.S. des § 17EStG berücksichtigt werden, wenn im Zeitpunkt der Veranlagung feststeht, dass der Gesellschafter daraus nicht wirtschaftlich belastet ist.2. NV: An einer wirtschaftlichen Belastung in diesem Sinne fehlt es, wenn der Gesellschafter bei wirtschaftlicher Betrachtung lediglich als Auszahlstelle ein von ihm bei einem Kreditinstitut aufgenommenes Darlehen entsprechend dessen Zweckbindung an die Kapitalgesellschaft weiterleitet und das Vermögen des Gesellschafters durch gleichzeitige, voneinander abhängige Rückzahlungsverzichte des Gesellschafters gegenüber der Kapitalgesellschaft und dem finanzierenden Kreditinstitut gegenüber dem Gesellschafter nicht belastet wird.
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