Die Beteiligten streiten über Unterhaltszahlungen an die verheiratete Tochter. Die Kläger begehren die Berücksichtigung dieser Zahlungen als außergewöhnliche Belastung und darüber hinaus die Gewährung eines Ausbildungsfreibetrags.
Die Kläger sind Eheleute, welche zusammen veranlagt werden. Sie haben eine gemeinsame Tochter, die am 2. April 1968 geborene ... und einen Sohn. Die Tochter ist verheiratet sei Juni 1992.
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