BFH - Urteil vom 23.08.2017
X R 8/15
Normen:
GewStG § 7; EStG § 15 Abs. 2;
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 11.12.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 16 K 2969/14

Berücksichtigung einer an den anderen Ehegatten verschenkten Eigentumswohnung bei der Beurteilung des Grundstückshandels als gewerblich

BFH, Urteil vom 23.08.2017 - Aktenzeichen X R 8/15

DRsp Nr. 2018/1032

Berücksichtigung einer an den anderen Ehegatten verschenkten Eigentumswohnung bei der Beurteilung des Grundstückshandels als gewerblich

NV: Eine an den anderen Ehegatten verschenkte Eigentumswohnung kann in die Beurteilung eines gewerblichen Grundstückshandels des Steuerpflichtigen einbezogen werden, wenn dieser —bevor er sich zur Schenkung entschlossen hat— die (zumindest bedingte) Absicht hatte, auch dieses Objekt am Markt zu verwerten.

Tenor

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 11. Dezember 2014 16 K 2969/14 G wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Normenkette:

GewStG § 7; EStG § 15 Abs. 2;

Gründe

I.

Der 1940 geborene Kläger und Revisionskläger (Kläger) war mit seiner 1966 geborenen Ehefrau (E) seit 2001 unter Vereinbarung der Gütertrennung verheiratet.