Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 11. Dezember 2014 16 K 2969/14 G wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
I.
Der 1940 geborene Kläger und Revisionskläger (Kläger) war mit seiner 1966 geborenen Ehefrau (E) seit 2001 unter Vereinbarung der Gütertrennung verheiratet.
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