FG Düsseldorf - Urteil vom 29.11.2016
6 K 4005/14 K,F
Normen:
HGB § 255 Abs. 1 S. 1;

Berücksichtigung einer bei Erwerb der Optionsanleihen für Optionsscheine gezahlten Prämie im Rahmen der Körperschaftsteuerfestsetzung

FG Düsseldorf, Urteil vom 29.11.2016 - Aktenzeichen 6 K 4005/14 K,F

DRsp Nr. 2017/1355

Berücksichtigung einer bei Erwerb der Optionsanleihen für Optionsscheine gezahlten Prämie im Rahmen der Körperschaftsteuerfestsetzung

Tenor

Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 26. November 2014 und Abänderung des Bescheides über Körperschaftsteuer 1996 und zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen gem. § 47 Abs. 2 Körperschaftsteuergesetz 1996 werden

die Körperschaftsteuer 1996 unter Minderung des Einkommens um 4.359.990,39 € (8.527.400 DM) - unter Korrektur der Gewerbesteuerrückstellung - festgesetzt;

das Einkommen und die Tarifbelastung entsprechend festgestellt;

der verbleibende Verlustabzug zur Körperschaftsteuer auf den 31.12.1996 entsprechend festgestellt.

Die Berechnung der geänderten Steuer- und Feststellungsbeträge wird dem Beklagten übertragen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

HGB § 255 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Die Klägerin ist ein Unternehmen der A Gruppe. Unternehmensgegenstand der Klägerin ist der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an deutschen Unternehmen für Gesellschaften der A Gruppe. Alleinige Gesellschafterin der Klägerin ist die in ... ansässige AB.