BFH - Urteil vom 20.08.2013
IX R 1/13
Normen:
EStG § 17 Abs. 4;
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 20.11.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 13 K 180/11

Berücksichtigung einer Bürgschaft des Geschäftsführers einer GmbH bei Berechnung des Auflösungsverlustes

BFH, Urteil vom 20.08.2013 - Aktenzeichen IX R 1/13

DRsp Nr. 2014/1741

Berücksichtigung einer Bürgschaft des Geschäftsführers einer GmbH bei Berechnung des Auflösungsverlustes

NV: Ob eine GmbH in eine Krise geraten ist, hat das FG aufgrund einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls als Tatfrage zu entscheiden; dies gilt etwa für die Frage, ob eine Bürgschaft in einer Situation gewährt wurde, in der bei objektiver Betrachtung ex ante ein ordentlicher Kaufmann angesichts der Risikobehaftung der Rückzahlung der gesicherten Bankdarlehen durch die GmbH dieser Eigenkapital zugeführt hätte.

1. Leistungen des GmbH-Gesellschafters aus einer für Verbindlichkeiten der Kapitalgesellschaft eingegangenen Bürgschaftsverpflichtung sind als nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung in den Auflösungsverlust i.S. von § 17 EStG einzubeziehen, wenn die Übernahme der Bürgschaft durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst und die Rückgriffsforderung gegen die Gesellschaft wertlos ist.