Berücksichtigung einer zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Kaufpreisaufteilung für die Aufteilung des Kaufpreises auf die Einzelwirtschaftsgüter
FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.05.2017 - Aktenzeichen 13 K 11086/15
DRsp Nr. 2017/9576
Berücksichtigung einer zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Kaufpreisaufteilung für die Aufteilung des Kaufpreises auf die Einzelwirtschaftsgüter
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden den Klägern auferlegt.