FG Köln - Urteil vom 26.03.2015
10 K 1107/13
Normen:
EStG § 17 Abs. 1 S. 1; EStG § 17 Abs. 2 S. 1;

Berücksichtigung eines Auflösungsverlustes bei Einkünften aus Gewerbebetrieb

FG Köln, Urteil vom 26.03.2015 - Aktenzeichen 10 K 1107/13

DRsp Nr. 2016/1612

Berücksichtigung eines Auflösungsverlustes bei Einkünften aus Gewerbebetrieb

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

EStG § 17 Abs. 1 S. 1; EStG § 17 Abs. 2 S. 1;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist die Höhe eines Auflösungsverlusts nach § 17 EStG streitig.

Die Kläger sind Eheleute, die u.a. im Streitjahr 2009 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden.