FG Köln - Urteil vom 27.10.2021
3 K 2815/16
Normen:
GewStG § 10a;

Berücksichtigung eines festgestellten vortragsfähigen Gewerbeverlusts nach Einbringung des Geschäftsbetriebs der Gesellschaft in Personengesellschaft

FG Köln, Urteil vom 27.10.2021 - Aktenzeichen 3 K 2815/16

DRsp Nr. 2022/3627

Berücksichtigung eines festgestellten vortragsfähigen Gewerbeverlusts nach Einbringung des Geschäftsbetriebs der Gesellschaft in Personengesellschaft

Tenor

Der Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag für das Jahr 2011 vom 16.04.2014 wird dahingehend geändert, dass der Gewerbesteuermessbetrag auf 0,- € festgesetzt wird.

Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

GewStG § 10a;

[Tatbestand]

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der für eine US-amerikanische Gesellschaft festgestellte vortragsfähige Gewerbeverlust nach der Einbringung des Geschäftsbetriebs dieser Gesellschaft in eine Personengesellschaft bei Letzterer berücksichtigt werden kann.