I.
Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) begehren die Zulassung der Revision gegen ein Urteil, mit dem das Finanzgericht (FG) die Berücksichtigung eines Verlustes aus Gewerbebetrieb bei der Klägerin abgelehnt hat, da es sich um Liebhaberei gehandelt habe.
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