Die Klägerin ist die Mutter des am 18. Oktober 1986 geborenen Sohnes A. Sie streitet mit der Beklagten um die Berechtigung zum Bezug von Kindergeld für einige Monate im Streitjahr 2007.
A leistete bis Ende April 2007 seinen Zivildienst ab (
Mit Bescheid vom 27. Juni 2008 hob die Beklagte die Festsetzung des Kindergeldes für den Zeitraum Mai bis Dezember 2007 auf und forderte das Kindergeld i.H. von 1.232 Euro von der Klägerin zurück (
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