Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten darüber, ob der Beklagte zu Recht gem. § 4 Abs. 6 Satz 6, 2. Alt. UmwStG in der für das Streitjahr maßgeblichen Fassung (UmwStG) einen Übernahmeverlust nicht berücksichtigt hat, der aus der Verschmelzung der A GmbH auf das Einzelunternehmen des Klägers resultiert.
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