Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 24.08.2020 –
Der Bescheid vom 18.02.2019 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 08.08.2019 wird dahin geändert, dass die Grunderwerbsteuer auf 3.693 € herabgesetzt wird.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.
I.
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