BFH - Urteil vom 07.05.2015
VI R 55/14
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
Finanzgericht Berlin-Brandenburg, vom 04.03.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 6267/11

Berücksichtigung von Aufwendungen des Geschäftsführers einer GmbH im Zusammenhang mit einer Bürgschaft und einem Darlehen zu Gunsten des Arbeitgebers als Werbungskosten

BFH, Urteil vom 07.05.2015 - Aktenzeichen VI R 55/14

DRsp Nr. 2015/16455

Berücksichtigung von Aufwendungen des Geschäftsführers einer GmbH im Zusammenhang mit einer Bürgschaft und einem Darlehen zu Gunsten des Arbeitgebers als Werbungskosten

NV: Der Verlust einer Darlehensforderung sowie Aufwendungen zur Tilgung einer Bürgschaftsverpflichtung und Zahlungen auf Lieferantenverbindlichkeiten können auch dann zu Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit führen, wenn der Arbeitnehmer einer GmbH in einem Verwandtschaftsverhältnis zum alleinigen Gesellschafter steht.

Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH mit nicht nur unwesentlicher Beteiligung sind die Übernahme einer Bürgschaft und der Verlust eines an den Arbeitgeber ausgereichten Arbeitnehmerdarlehens in der Regel durch die Gesellschafterstellung und weniger durch die berufliche Tätigkeit veranlasst. Ob Letzteres der Fall ist, ist anhand einer Würdigung der Gesamtumstände des Einzelfalls zu entscheiden.

Tenor

Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 4. März 2014 6 K 6267/11 aufgehoben.

Die Sache wird an das Finanzgericht Berlin-Brandenburg zurückverwiesen.

Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 S. 1;

Gründe