1. Die Vollziehung des Bescheids über die Berücksichtigung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) vom 23. Januar 2012 wird für die Dauer des Einspruchsverfahrens mit der Maßgabe ausgesetzt, dass vorläufig von einem Jahresfreibetrag von 78.120 EUR auszugehen ist.
2. Die Kosten des Verfahrens werden dem Finanzamt auferlegt.
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