Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 2. Dezember 2013
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
I. Streitig ist, ob Aufwendungen für einen behindertengerechten Umbau einer Motoryacht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sind.
Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist aufgrund eines Autounfalls im Jahre 1970 querschnittsgelähmt und aufgrund dessen auf einen Rollstuhl angewiesen (Grad der Behinderung 100). Sein Schwerbehindertenausweis weist die Merkmale G, aG, H und RF aus.
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