FG Düsseldorf - Urteil vom 02.02.2021
10 K 3253/17 E
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S. 1; EStG § 22 Nr. 2; EStG § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;

Berücksichtigung von Aufwendungen für den Bezug der Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) als Werbungskosten bei den Einkünften des Klägers aus nichtselbständiger Arbeit; Berücksichtigung einer Betriebsausgabenpauschale in Höhe von 25 v. H. der Betriebseinnahmen bei den Einkünften des Klägers aus selbständiger Arbeit als Beiratsmitglied einer Bank; Berücksichtigung von Kosten für den Abbruch eines Gebäudes als Werbungskosten bei den sonstigen Einkünften der Kläger aus einem privaten Veräußerungsgeschäft i. S. von

FG Düsseldorf, Urteil vom 02.02.2021 - Aktenzeichen 10 K 3253/17 E

DRsp Nr. 2021/3358

Berücksichtigung von Aufwendungen für den Bezug der Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) als Werbungskosten bei den Einkünften des Klägers aus nichtselbständiger Arbeit; Berücksichtigung einer Betriebsausgabenpauschale in Höhe von 25 v. H. der Betriebseinnahmen bei den Einkünften des Klägers aus selbständiger Arbeit als Beiratsmitglied einer Bank; Berücksichtigung von Kosten für den Abbruch eines Gebäudes als Werbungskosten bei den sonstigen Einkünften der Kläger aus einem privaten Veräußerungsgeschäft i. S. von

Tenor