Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 19. November 2013 10 K 2346/11 F aufgehoben.
Die Sache wird an das Finanzgericht Düsseldorf zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.
I.
Streitig ist, ob Aufwendungen für die Veranstaltung von sog. "Herrenabenden" als Betriebsausgaben bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit zu berücksichtigen sind.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft, die eine Rechtsanwaltskanzlei betreibt.
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