Der Einkommensteuerbescheid vom 02.03.2015 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 05.05.2015 wird dahin geändert, dass bei den Einkünften des Klägers aus nichtselbständiger Arbeit weitere Werbungskosten von ...... EUR berücksichtigt werden.
Die Kosten des Verfahrens, einschließlich des Revisionsverfahrens, trägt der Beklagte.
Die Beteiligten streiten über die Berücksichtigung von Aufwendungen für ein Abonnement eines Pay-TV-Senders als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit.
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