Die Beteiligten streiten über die Berücksichtigung von Aufwendungen für ein Darlehen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung im Jahr 2014.
Die Kläger sind Eheleute und werden zusammen veranlagt.
In der Steuererklärung für 2014 machten die Kläger bei den Vermietungs- und Verpachtungseinkünfte für die X-Straße als Werbungskosten u.a. Schuldzinsen in Höhe von ... € durch Zahlungen an die A KG geltend.
In der unpaginierten Akte "XX" des Beklagten findet sich ein Darlehensvertrag der Kläger mit der A KG (Darlehensgeber) datierend auf den 1. März 1999. Darin wurde vereinbart, dass die Darlehensgeberin den Darlehensnehmern ein Darlehen in Höhe von ... DM für die Restrukturierung des Grundstücks X-Straße gewährte. Das Darlehen war vom Tag der Auszahlung an mit 9% p.a. zu verzinsen.
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