FG Thüringen - Urteil vom 07.07.2020
3 K 54/20
Normen:
EStG § 33;

Berücksichtigung von Aufwendungen für im Jahr 2016 durchgeführte Liposuktion (Fettabsaugung) ohne vorab eingeholtes amtsärztliches Gutachen bzw. MDK-Bescheinigung als außergewöhnliche Belastungen

FG Thüringen, Urteil vom 07.07.2020 - Aktenzeichen 3 K 54/20

DRsp Nr. 2020/17043

Berücksichtigung von Aufwendungen für im Jahr 2016 durchgeführte Liposuktion (Fettabsaugung) ohne vorab eingeholtes amtsärztliches Gutachen bzw. MDK-Bescheinigung als außergewöhnliche Belastungen

Normenkette:

EStG § 33;

Tatbestand

Streitig ist, ob bei der Klägerin die Kosten einer Liposuktion (Fettabsaugung) in Höhe von 5.193,- EUR als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung 2016 berücksichtigt werden können.