BFH - Urteil vom 07.05.2015
VI R 71/14
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5;
Vorinstanzen:
Hessisches Finanzgericht, vom 08.07.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 11 K 1796/13

Berücksichtigung von Aufwendungen im Rahmen der doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit

BFH, Urteil vom 07.05.2015 - Aktenzeichen VI R 71/14

DRsp Nr. 2015/13470

Berücksichtigung von Aufwendungen im Rahmen der doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit

1. NV: Ob die außerhalb des Beschäftigungsortes belegene Wohnung des Arbeitnehmers als Mittelpunkt seiner Lebensinteressen anzusehen ist und deshalb seinen (Haupt) Hausstand darstellt, ist anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls festzustellen. 2. NV: Dies gilt auch bei beiderseits berufstätigen Eheleuten, die jeweils am Beschäftigungsort aus beruflichen Gründen familiengerechte Wohnungen unterhalten. Denn der Haupthausstand beiderseits berufstätiger Eheleute befindet sich nicht grundsätzlich dort, wo sie sich gemeinsam überwiegend aufhalten. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich die Ehegatten nur wenige Tage im Jahr gemeinsam in den jeweiligen Wohnungen aufhalten.