Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Berücksichtigung von Aufwendungen im Zusammenhang mit der Übergabe eines Grundstücks unter Nießbrauchsvorbehalt als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.
Die Kläger sind verheiratet und wurden im Streitjahr 2015 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Beide erzielen gewerbliche Einkünfte aus Beteiligungen, sonstige Einkünfte aus Leibrenten, Kapitalerträge sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus diversen bebauten Grundstücken. Der Kläger hat außerdem Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit sowie aus nichtselbständiger Arbeit (Versorgungsbezüge).
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