Berücksichtigung von Ausbildungskosten zum Verkehrsflugzeugführer als Sonderausgaben
FG Hamburg, Urteil vom 13.11.2020 - Aktenzeichen 2 K 172/11
DRsp Nr. 2022/6859
Berücksichtigung von Ausbildungskosten zum Verkehrsflugzeugführer als Sonderausgaben
Legt das Finanzamt im Wege der "rechtsschutzgewährenden Auslegung" die Rücknahme eines Einspruchs gegen einen Verlustfeststellungsbescheid in eine Rücknahme des Einspruchs gegen den Einkommensteuerbescheid aus, bindet dies das Gericht nicht. Es hat vielmehr jederzeit die Sachurteilsvoraussetzungen von Amts wegen zu prüfen.