Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 06.09.2018 -
Die Beklagte wird verurteilt, 650,00 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.09.2017 an den Kläger zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um einen Anspruch des Klägers auf eine Jubiläumszuwendung.
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