FG Baden-Württemberg - Urteil vom 24.06.2014
4 K 3997/11
Normen:
EStG 2009 § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4;

Berücksichtigung von Fahrt- und Unfallskosten als Werbungskosten bei nichtselbstständiger Arbeit bei doppelter Haushaltsführung

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.06.2014 - Aktenzeichen 4 K 3997/11

DRsp Nr. 2015/5845

Berücksichtigung von Fahrt- und Unfallskosten als Werbungskosten bei nichtselbstständiger Arbeit bei doppelter Haushaltsführung

1. Legt der Arbeitnehmer den Hin- und Rückweg von der Arbeitsstätte zur Wohnung aus privaten Gründen an unterschiedlichen Tagen zurück, kann die Entfernungspauschale für jeden Tag nur zur Hälfte geltend gemacht werden. 2. Die Kosten eines Autounfalls, den der Steuerpflichtige mit dem Pkw seiner Lebensgefährtin auf dem Weg von seinem Zweitwohnsitz an der Arbeitsstätte zu seinem ersten Wohnsitz an seinem Lebensmittelpunkt verursacht, sind Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit.

1. Der Einkommensteuerbescheid für 2009 vom 16. Juni 2011 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 21. Oktober 2011 wird dahingehend geändert, dass das zu versteuernde Einkommen von 34.893 EUR auf 26.299 EUR vermindert wird. Die Berechnung der festzusetzenden Einkommensteuer wird dem Beklagten übertragen.

2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.