BFH - Urteil vom 05.10.2011
VI R 20/11
Normen:
EStG § 33 Abs. 1;
Vorinstanzen:
FG Münster, vom 19.01.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 357/07

Berücksichtigung von Fahrtkosten zum kranken Elternteil als krankheitsbedingte außergewöhnliche Belastungen

BFH, Urteil vom 05.10.2011 - Aktenzeichen VI R 20/11

DRsp Nr. 2011/20380

Berücksichtigung von Fahrtkosten zum kranken Elternteil als krankheitsbedingte außergewöhnliche Belastungen

Normenkette:

EStG § 33 Abs. 1;

Gründe

I. Streitig ist, ob Fahrtkosten als krankheitsbedingte außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sind.