Auf die Rechtsbeschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des 5. Senats für Familiensachen des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 31. August 2022 teilweise aufgehoben und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin und unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Offenbach vom 2. Juni 2020 abgeändert.
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