DBA-Frankreich 1959/1989 Art. 2 Abs. 1 lit. a; DBA-Frankreich 1959/1989 Art. 20 Abs. 1 lit. b aa S. 2;
Vorinstanzen:
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, vom 15.06.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 2422/08
Berücksichtigung von in Frankreich gelegenen Vermögensteilen bei der Ermittlung des Betriebsvermögens
BFH, Urteil vom 20.01.2015 - Aktenzeichen II R 42/12
DRsp Nr. 2015/9725
Berücksichtigung von in Frankreich gelegenen Vermögensteilen bei der Ermittlung des Betriebsvermögens
NV: Das bewertungsrechtliche Schachtelprivileg des Art. 20 Abs. 1 Buchst. b Doppelbuchst. aa Satz 2 DBA-Frankreich 1959/1989 für die Beteiligung einer deutschen Kapitalgesellschaft an einer französischen Investmentgesellschaft in der Rechtsform einer société d'investissement à capital variable (SICAV) kommt nur in Betracht, wenn es sich bei der SICAV nach deutschem Recht um eine Kapitalgesellschaft handelt, die in Frankreich nach Maßgabe von Art. 2 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a DBA-Frankreich 1959/1989 aufgrund ansässigkeitsbegründender Merkmale prinzipiell steuerpflichtig ist.
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