FG Hamburg - Urteil vom 30.06.2005
VI 185/03
Normen:
EStG § 31 § 36 Abs. 2 ;

Berücksichtigung von Kindergeldzahlungen im Rahmen der Günstigerprüfung

FG Hamburg, Urteil vom 30.06.2005 - Aktenzeichen VI 185/03

DRsp Nr. 2005/18205

Berücksichtigung von Kindergeldzahlungen im Rahmen der Günstigerprüfung

Erhält der geschiedene Ehegatte den vollen Kinderfreibetrag und wird das Kindergeld voll an ihn gezahlt, so müssen im Rahmen der Günstigerprüfung gem. § 31 Satz 4 EStG auch die vollen Kindergeldzahlungen berücksichtigt werden.

Normenkette:

EStG § 31 § 36 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Berücksichtigung eines Kinderfreibetrages.