I.
Streitig ist, ob Kreditmittel aus Provisions-Factoringverträgen als sog. Dauerschulden zu behandeln sind.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine Aktiengesellschaft, betrieb im Streitjahr 1997 die Vermittlung von Versicherungen aller Art. Dabei arbeitete sie auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung mit einer Beratungs-GmbH (X) und einer Provisions-Factoring-GmbH (Y) zusammen.
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