Streitig ist, ob eine Leasing-Sonderzahlung bei der Ermittlung des umsatzsteuerlichen Eigenverbrauchs zu berücksichtigen ist.
Der Kläger erzielte im Streitjahr als Rechtsanwalt Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit und ermittelte seinen Gewinn durch Einnahme-Überschussrechnung.
Am 9.05.1995 schloss er einen Leasingvertrag über einen gebrauchten Pkw Marke X Cabriolet ab, die Laufzeit betrug 36 Monate. Neben laufenden Leasingraten wurde eine im Jahre 1995 zu leistende Sonderzahlung von 26.086,96 DM vereinbart. Der private Nutzungsanteil für den Pkw betrug im Streitjahr 30%.
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