FG Thüringen - Urteil vom 21.06.2018
4 K 608/14
Normen:
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 5 S. 1 Hs. 1; EStG § 17 Abs. 1;

Berücksichtigung von negativen Anschaffungskosten bei der Ermittlung des Einlagewerte; Erhöhung des Gewinns durch Gewinnausschüttungen aus dem steuerlichen Einlagekonto

FG Thüringen, Urteil vom 21.06.2018 - Aktenzeichen 4 K 608/14

DRsp Nr. 2018/17981

Berücksichtigung von negativen Anschaffungskosten bei der Ermittlung des Einlagewerte; Erhöhung des Gewinns durch Gewinnausschüttungen aus dem steuerlichen Einlagekonto

Normenkette:

EStG § 6 Abs. 1 Nr. 5 S. 1 Hs. 1; EStG § 17 Abs. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, mit welchem Wert eine im Jahr 2004 in das Betriebsvermögen der Klägerin eingelegte Beteiligung anzusetzen ist, insbesondere über die Fragen, ob negative Anschaffungskosten bei der Ermittlung des Einlagewertes zu berücksichtigen sind und deshalb Gewinnausschüttungen aus dem steuerlichen Einlagekonto, die den Buchwert der Beteiligung überschreiten, den Gewinn erhöhen.

1. 2. 3.