Die Erinnerung des Rechtsanwalts Wolfgang H. gegen den Festsetzungsbeschluss des Oberlandesgerichts München vom 7. Juni 2017 wird als unbegründet verworfen.
II.Das Verfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
I.
1. Der Senat hat Rechtsanwalt H. mit Beschluss vom 22.11.2012 der Angeklagten Z. als Pflichtverteidiger beigeordnet.
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