Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 13.02.2020 – 6 K 1753/19 aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens haben die Kläger zu tragen.
I.
Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind für das Streitjahr (2017) zur Einkommensteuer zusammen veranlagte Ehegatten. Sie haben eine 1988 geborene Tochter (T).
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