Streitig ist, ob Mietaufwendungen für eine Wohnung in Neuhäusel als Sonderbetriebsausgaben des Beigeladenen ... (B.) zu berücksichtigen sind.
Die klagende OHG wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 17. November 1995 gegründet. Ihr Zweck ist der Vertrieb von Lebensmitteln und Waren aller Art. im Einzelhandel. An ihr sind B. mit einer Einlage von 240.000,-- DM zu 4/5 und die Beigeladene zu 2. als Rechtsnachfolgerin der Firma ... GmbH mit einer Einlage von 60.000,-- DM zu 1/5 beteiligt.
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