I. Verfahrensstand
In dem Revisionsverfahren IV R 87/05 ist darüber zu befinden, ob erhebliche Verluste aus Differenzgeschäften (Options- und Devisentermingeschäfte) als Betriebsausgaben zu berücksichtigen sind.
Der während des anhängigen Revisionsverfahrens verstorbene frühere Kläger, Herr K., war Gesellschafter der S-KG, die durch Umwandlung zum 1. Januar 1992 aus der S-GmbH hervorgegangen ist. An der S-KG waren K. als Komplementär mit einer Festeinlage von 490 000 DM (= 98 v.H.) und Frau S. mit einer Kommanditeinlage von 10 000 DM (= 2 v.H.) beteiligt. Frau S. ist am 11. August 2005 verstorben. Erbe nach Frau S. ist der Beigeladene. Die S-KG betrieb ein Tiefbauunternehmen und war auf die Ausführungen von größeren Erdbewegungen wie z.B. beim Bau von ICE-Strecken und Bundesautobahnen spezialisiert.
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