FG Baden-Württemberg - Urteil vom 23.02.2016
5 K 2539/14
Normen:
EStG § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 6; EStG § 21 Abs. 2;

Berücksichtigung von Verlusten aus der Vermietung einer als Ferienwohnung genutzten Einliegerwohnung bei der Einkommensteuer

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.02.2016 - Aktenzeichen 5 K 2539/14

DRsp Nr. 2017/9575

Berücksichtigung von Verlusten aus der Vermietung einer als Ferienwohnung genutzten Einliegerwohnung bei der Einkommensteuer

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

EStG § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 6; EStG § 21 Abs. 2;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob Verluste aus der Vermietung einer als Ferienwohnung genutzten Einliegerwohnung bei der Einkommensteuer der Kläger berücksichtigt werden müssen.

Die Kläger sind verheiratet und werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Sie sind Eigentümer eines Hauses in X-A, dessen 54 qm große Einliegerwohnung im Untergeschoss zunächst zu Wohnzwecken vermietet war. Nach dem Auszug des Mieters stand die Wohnung im Jahr 2007 leer. Da die Kläger aufgrund schlechter Erfahrungen die Einliegerwohnung nicht mehr dauerhaft vermieten wollten, haben sie diese im Jahr 2008 als Ferienwohnung umgebaut. Die Ferienwohnung wird von ihnen unter der Internetadresse www...... beworben. Ab dem Jahr 2009 erzielten die Kläger Einnahmen aus der zeitweisen Vermietung dieser Wohnung. In den Einkommensteuererklärungen der Streitjahre machten die Kläger hierzu unter anderem folgende Angaben: