Tatbestand:
I.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob beim Kläger Verluste aus seiner atypischen stillen Beteiligung an einer spanischen Gesellschaft, welche aus der Bildung einer § 7 g EStG -Rücklage resultieren, im Rahmen seines Einkommensteuerbescheides 2004 zu berücksichtigen sind.