BFH - Urteil vom 08.02.2011
VIII R 18/09
Normen:
EStG § 4 Abs. 3; EStG § 4 Abs. 4;
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 25.09.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 15 K 1235/04

Berücksichtigung von Verlusten aus Wertpapiergeschäften i.R.e selbstständig ausgeübten Tätigkeit als gewinnmindernd; Einordnung von Devisengeschäfte und Warentermingeschäfte eines Freiberuflers zum gewillkürten Betriebsvermögen

BFH, Urteil vom 08.02.2011 - Aktenzeichen VIII R 18/09

DRsp Nr. 2011/15151

Berücksichtigung von Verlusten aus Wertpapiergeschäften i.R.e selbstständig ausgeübten Tätigkeit als gewinnmindernd; Einordnung von Devisengeschäfte und Warentermingeschäfte eines Freiberuflers zum gewillkürten Betriebsvermögen

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 3; EStG § 4 Abs. 4;

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten über die gewinnmindernde Berücksichtigung von Verlusten aus Wertpapiergeschäften im Rahmen einer selbständig ausgeübten Tätigkeit als Ärztin.

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind von Beruf Ärzte. Im Streitjahr 2001 betrieb die Klägerin eine im Herbst 1998 gegründete orthopädische Facharztpraxis als Einzelunternehmen, aus der sie Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielt.

- -