FG Münster - Urteil vom 14.03.2007
10 K 3380/04 E
Normen:
AO § 42 ; EStG § 23 ;
Fundstellen:
DB 2007, 1670
EFG 2007, 1024

Berücksichtigung von Verlusten im Rahmen eines Verkaufs von Wertpapieren bei kurzfristigem Wiederkauf

FG Münster, Urteil vom 14.03.2007 - Aktenzeichen 10 K 3380/04 E

DRsp Nr. 2007/8490

Berücksichtigung von Verlusten im Rahmen eines Verkaufs von Wertpapieren bei kurzfristigem Wiederkauf

Ein Gestaltungsmissbrauch liegt nicht vor, wenn der Steuerpflichtige zwei Tage nach einem Verkauf von Wertpapieren, der einen Verlust zur Folge hatte, diese wieder kauft .

Normenkette:

AO § 42 ; EStG § 23 ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist, ob Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften des Jahres 2000 i.S.d. § 23 Einkommensteuergesetz (EStG) im Rahmen des Verlustrücktrages für das (Streit-)Jahr 1999 zu berücksichtigen sind.

Die Kläger sind Eheleute und werden als solche zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Im Rahmen der Einkommensteuererklärung für das Kalenderjahr 2000 erklärten die Kläger negative Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften. Der Beklagte erkannte diese nur teilweise an und nahm einen Verlustrücktrag nach §§ 23 Abs. 3 Satz 7, 10 d EStG i.H.v. ./. 546.272 DM im während des Klageverfahrens geänderten Einkommensteuerbescheid für 1999 vom 06.07.2005 vor.