FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 24.01.2019
4 K 4165/17
Normen:
EStG § 9 Abs. 4a S. 2 Nr. 3;

Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen und weiteren Reinigungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit i.R.e. Auswärtstätigkeit

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.01.2019 - Aktenzeichen 4 K 4165/17

DRsp Nr. 2022/14089

Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen und weiteren Reinigungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit i.R.e. Auswärtstätigkeit

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 4a S. 2 Nr. 3;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen und weiteren Reinigungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit des Jahres 2014 (Streitjahr).

Die in C... wohnende Klägerin bezog im Streitjahr Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Sie ist seit 2006 angestellte Mitarbeiterin im Allgemeinen Ordnungsdienst im Ordnungsamt von C... Der Allgemeine Ordnungsdienst umfasst die Wahrnehmung von Aufgaben nach verschiedenen ordnungsrechtlichen Vorschriften, die die Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im öffentlichen Raum betreffen.