Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 01.12.2016 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Höhe einer betrieblichen Altersversorgung.
Die am .19 geborene Klägerin trat zum 01.06.1991 in die Dienste der Beklagten. Das Arbeitsverhältnis ist von einem Versorgungsversprechen begleitet. Die Beklagte hat zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen zur betrieblichen Altersversorgung eine betriebliche Versorgungskasse (VK) gegründet. Die Klägerin ist Mitglied der VK. Ihre Versorgung richtet sich nach der Satzung Leistungsplan B.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|