Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 12. Januar 2021 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist die Gewährung einer höheren Rente wegen Erwerbsminderung (EM) unter Berücksichtigung von Zeiten des Besuchs einer Fachschule vom 1. Oktober 1987 bis zum 18. September 1990 anstelle früher zurückgelegter Ausbildungszeiten.
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