I.
Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist der Vater seines Sohnes S, der im April 2010 sein 25. Lebensjahr vollendete.
Nach dem Abitur im Juni 2004 leistete S vom 2. November 2004 bis 31. Juli 2005 neun Monate Zivildienst. Daneben war S im Wintersemester 2004/2005 vom 1. Oktober 2004 bis 31. März 2005 sechs Monate an der Universität X im Fachbereich Mathematik immatrikuliert und nahm erfolgreich an Übungen und an einer Klausur teil. Im Oktober 2005 begann S mit dem Studium der Physik. Die letzte bei den Akten befindliche Studienbescheinigung betrifft das Sommersemester 2010 und ist gültig vom 1. März 2010 bis zum 31. August 2010.
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