FG Bremen - Urteil vom 25.10.2018
1 K 165/17 (3)
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1; EStG § 22 Nr. 1 S. 3a;

Berücksichtigungsfähige lebenslange monatliche Zahlungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

FG Bremen, Urteil vom 25.10.2018 - Aktenzeichen 1 K 165/17 (3)

DRsp Nr. 2019/3358

Berücksichtigungsfähige lebenslange monatliche Zahlungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1; EStG § 22 Nr. 1 S. 3a;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über den Umfang der Berücksichtigungsfähigkeit von lebenslangen monatlichen Zahlungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.

Die Kläger sind verheiratet und wurden im Streitjahr zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Die Klägerin erzielte in diesem Jahr u.a. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung des Grundstücks L... in B... .

Dieses Grundstück hatte der am ... geborene Vater der Klägerin mit notariellem Vertrag vom ...2011 in der Fassung des notariellen Änderungsvertrags vom ...2011 auf die Klägerin übertragen.

§ 4 des Vertrages vom ...2011 enthält unter der Überschrift "Gegenleistung" folgende Regelung:

"Die Übertragung erfolgt unentgeltlich im Wege der Schenkung.