BFH - Urteil vom 17.07.2014
VI R 42/13
Normen:
EStG § 33;
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 17.01.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 14 K 399/11

Berücksichtigungsfähigkeit der Aufwendungen für die Anschaffung eines größeren Grundstücks zur Errichtung eines barrierefreien Bungalows als außergewöhnliche Belastung

BFH, Urteil vom 17.07.2014 - Aktenzeichen VI R 42/13

DRsp Nr. 2014/13530

Berücksichtigungsfähigkeit der Aufwendungen für die Anschaffung eines größeren Grundstücks zur Errichtung eines barrierefreien Bungalows als außergewöhnliche Belastung

1. Mehrkosten für die Anschaffung eines größeren Grundstücks zum Bau eines behindertengerechten Bungalows sind nicht als außergewöhnliche Belastung i.S. des § 33 EStG zu berücksichtigen.2. Sie entstehen nicht zwangsläufig. Denn sie sind nicht vornehmlich der Krankheit oder Behinderung geschuldet, sondern in erster Linie Folge des frei gewählten Wohnflächenbedarfs des Steuerpflichtigen.

Normenkette:

EStG § 33;

Gründe

I. Streitig ist, ob Mehrkosten für die Anschaffung eines größeren Grundstücks zum Bau eines behindertengerechten Bungalows als außergewöhnliche Belastung i.S. des § 33 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu berücksichtigen sind.